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Privates Baurecht
Pfusch am Bau - was nun? PDF Drucken

Leider treten immer häufiger Mängel am Bau auf. Hierbei ist es egal, ob Sie lediglich einen Umbau oder Ausbau durchführen lassen, oder ob Sie Ihren Wunsch vom Traumhaus verwirklichen wollen.

Es spielt hierbei auch keine Rolle, ob Sie eine Wohnbaugesellschaft mit Ihrem Bau beauftragen, oder ob Sie einen Architekten beauftragen.

Wenn ein Mangel vorliegt und dieser auch bewiesen werden kann, bedeutet dies noch lange nicht, dass Sie auch zu Ihrem Recht - Minderung, Nachbesserung, Schadensersatz, usw. - kommen.

Zu fragen ist grundsätzlich erst einmal, wer der Verantwortliche ist, der Architekt, der Handwerker oder beide? Tragen Sie ggf. als Bauherr eine Mitschuld?

Hat eine ordnungsgemäße Abnahme des Gewerkes stattgefunden oder ist eine solche ggf. fingiert zustande gekommen? Nach welchen Gesichtspunkten hat sich die Abnahme oder auch Teilabnahme zu richten und wie kann eine solche bewiesen werden?

Zu beachten sind auch die unterschiedlichen Vorschriften, nach welcher sich eine Abnahme des Werkes und eine Abnahme des "Architektenvertrages" richten.

Letztlich ist zu prüfen, ob die Verjährung der Gewährleistung bereits zu laufen begonnen hat, oder ob diese mangels Abnahme nicht zu laufen begonnen hat. Weiterhin sind die Verträge und vor Allem deren Inhalt maßgeblich, ob noch eine Gewährleistung vorliegt, ob diese verjährt ist oder ob diese ggf. nach Summen begrenzt ist.

Wie Sie sehen...es ist nicht so einfach, beim Hausbau zu seinem Recht zu kommen!

Wir helfen Ihnen gerne bei Streitigkeiten mit Handwerkern, Architekten und Bauunternehmen. Gerade im Rahmen der festgesetzten Gewährleistungsfristen ist es oft sinnvoll, sich frühzeitig beraten zu lassen.

Sind die Fristen erst einmal abgelaufen, ist es sehr schwer oder gar nicht mehr möglich, Schäden ersetzt zu bekommen. Im Rahmen eines Baus kann dies schnell einen Schden von mehreren 10.000,00 EUR bedeuten.

Deshalb: Eine Rechtsberatung erspart Ihnen oftmals bares Geld - gerade beim Bau!

Selbstverständlich vertreten wir Sie auch außergerichtlich und vor Gericht in Bauprozessen - wenn dies anhand der Sachlage nötig ist.

Sprechen Sie uns an!

 
Privates Baurecht - was ist das eigentlich? PDF Drucken

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten.

Dies sind zum einen der Auftraggeber - also der Bauherr - und zum Anderen diejenigen, die das Bauwerk planen und fertigen (Architekten, Handwerker, Bauunternehmen, usw.).

Zum privaten Baurecht gehört aber auch das private Nachbarrecht.

Grundlage des privaten Baurechts ist ins Besondere das Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) sowie die Nachbar schützenden Normen des Privatrechts (§§ 903 ff., 936 und 1004 BGB; sowie die Nachbarrechtsgesetze der einzelnen Bundesländer).

Zwar ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) eigentlich für den Bereich des Bauwesens der öffentlichen Hand gedacht, sie wird aber in den Teilen B (VOB/B) und C ebenfalls häufig in privatrechtliche Verträge einbezogen.

Sie bilden die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" bei solchen Verträgen. Meist wird man sich gegen die Einbeziehung der VOB entscheiden wollen, da diese Abweichungen meist dem Bauherrn Rechte beschneiden.

 



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