Inkasso |
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Diese Rubrik ist gerichtet an kleine und mittelständische Unternehmen, die ihre Inkassoangelegenheiten optimieren möchten. Die nachstehenden Informationen sollen Ihnen einen Überblick über die typischen Problemstellungen und häufigsten Fragen im Zusammenhang mit einem gelungenen Forderungsmanagement geben. Natürlich war es nicht möglich, sämtliche Konstellationen, Fallgestaltungen und Fragen in diesem Zusammenhang auf dieser website aufzunehmen. Angesichts der unterschiedlichsten Fallgestaltung im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Inkassosachen, ist dies auch gar nicht möglich. Diese website kann somit eine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Beratung nicht ersetzen. Sie soll vielmehr einen ersten Überblick vermitteln. Bei speziellen Fragen, sollten Sie sich daher eingehend beraten lassen. In Bezug auf die gesetzlich relevanten Bestimmungen stehen wir gerne zur Verfügung, um einen entsprechenden Textbaustein für Ihren Auftrag, Kaufvertrag, Werkvertrag oder Ihre Rechnung zu entwerfen, damit Sie Ihr Forderungsmanagement optimieren und ein zeit- und kostenintensives Mahnverfahren so weit wie möglich vermeiden können. Gerne übernehmen wir das Forderungsmanagement für Sie. Schnell – unbürokratisch – kostengünstig. Über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Zusammenhang informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch und lassen Ihnen die erforderlichen Unterlagen zukommen.Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns. |
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Die Zahlungsmoral |
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Nahezu jeder, der am Geschäftsleben teil nimmt, kennt folgende Situation: Nachdem die eigene Werk,- oder Dienstleistung erbracht wurde, bezahlt der Vertragspartner die gestellte Rechnung nicht. Das Problem verspäteter Zahlung stellt sich zumindest dann, wenn ein sofortiger Leistungsaustausch nicht stattgefunden hat, sondern ein Vertragspartner in Vorleistung getreten ist. |
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Schuldnerverzug |
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Verzug liegt vor, wenn der Schuldner schuldhaft nicht leistet, obwohl ihm dies möglich und die Forderung fällig ist. Weiterhin ist eine Mahnung oder die Entbehrlichkeit einer solchen erforderlich. Befindet sich der Schuldner im Verzug, so hat er nach §§ 280 Abs. 2, 286 Abs. 1 BGB dem Gläubiger den sog. Verzögerungsschaden (Verzugsschaden) zu ersetzen. Typische Verzögerungsschäden sind etwa Mehraufwendungen infolge der Verspätung, ein entgangener Gewinn und die Kosten der Rechtsverfolgung im Verzug, zu welchen auch Rechtsanwaltskosten in Inkassoangelegenheiten gehören. |
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Gerichtliches Mahnverfahren und Vollstreckung |
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Das gerichtliche Mahnverfahren soll den Zweck erfüllen, den Schuldner letztmalig zur Zahlung aufzuufordern. Es ist die kostengünstige Alternative zum streitigen Verfahren vor Gericht. Der Schuldner hat hierbei die Möglichkeit, gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Es kommt dann automatisch zur Verhandlung vor dem Prozessgericht. Das Verfahren ist dann ein "gewöhnliches" Zivilverfahren. |
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Inkassokosten |
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Die Kosten des Inkassoverfahrens setzen sich wie folgt zusammen: Gerichtsgebühren für das Mahnverfahren und ggf. für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Gebühren für Gerichtsvollzieher bei Vollstreckungsmaßnahmen oder Zustellungen. Sonstigen Kosten (z.B. Einholung von Handelsregisterauszügen, Grundbuchauszügen, Gewerberegisterauszügen oder Einwohnermeldeamtsanfragen). Gebühren des Anwalts für seine außergerichtliche Tätigkeit, für die Beantragung von Mahnbescheid, den Vollstreckungsbescheid und die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Die Kosten lassen sich insofern nur zum konkret vorliegenden Fall vorhersagen. Die Kosten sind aber umso höher, je höher die einzutreibende Forderung (und folglich das wirtschaftliche Interesse des Gläubigers) ist. Bei kleinen Forderungen können die Kosten dabei, ins Besondere die Auslagen, die Höhe der Forderung durchaus übersteigen. Im Mahn- und Vollstreckungsbescheid werden die Kosten und Auslagen gegen den Schuldner jeweils mit festgesetzt. Demnach bleiben die Kosten nur dann beim Gläubiger (Auftraggeber des Rechtsanwaltes), wenn der Schuldner nicht zahlen kann. Anosonten trägt der Schuldner auch die kompletten Verfahrenskosten. |
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