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Ebay & Co.
Neue Regeln bei ebay PDF Drucken
Mittwoch, den 10. Februar 2010 um 07:35 Uhr

Die Chancen für Betrügereien bei ebay werden schlechter - und das ist gut so.

Das größte Internet-Auktionshaus "ebay" verschärft seine Reglen ein weiteres Mal.

Negative Kundenbewertungen:

Der erlaubte Prozentsatz negativer Kundenbewertungen wird von 4 % auf 1,2 % gesenkt. Als Sanktionen will ebay diese Verkäufer dann schlechter platzieren oder gar deren Verkaufsaktivität einschränken.

Versandkosten:

In Zukunft sollen Verkäufer ein maximales Porto iHv 7,00 EUR verlangen können. Dies gilt allerdings nicht in allen Kategorien.

Paypal-Zwang:

Wer weniger als 50 Bewertungspunkte hat, muss als Zahlungsoption "paypal" anbieten. Rechtlich problematisch dürfte hierbei sein, dass paypal ein Tochterunternehmen von ebay ist. Ebay rechtfertigt sich zu diesem Punkt, dass der Käuferschutz hierdurch gewährt werden kann. Es ist jedoch fraglich, ob diese Argumentation tatsächlich einer rechtlichen Prüfung standhalten dürfte. Hier gilt es mithin abzuwarten, bis eine Klage dahingehend anhängig gemacht werden wird.

Powerseller:

Ab sofort ist man Powerseller, wenn man 100 Artikel innerhalb von 12 Monaten anbietet. Bislang mussten innerhalb von 3 Monaten 900 Artikel angeboten werden.

Kommentar:

Den Verbraucherschutz zu stärken sollte freilich auch das Ziel von ebay sein. Aus diesen Gründen sind die Änderungen sicherlich zu befürworten. Leider ist die Betrugsrate bei ebay oder bei anderen Auktionshäusern im Internet immer noch relativ hoch. Aus diesen Gründen sollte man - zumindest bei Auktionen von höherem Wert, den ebay-Käuferschutz nutzen.

 
Das wäre ein Schnäppchen gewesen... PDF Drucken
Dienstag, den 23. Juni 2009 um 10:10 Uhr

Landgericht Koblenz - Urteil vom 18.03.2009 - 10 O 250/08

Der Beklagte stellte am 12.08.2008 unter seinem Mitgliedsnamen bei eby seinen Porsche 911 Carrera 2 S , ein. Das Fahrzeug mit Erstzulassung vom 16.04.2007 wies zu diesem Zeitpunkt eine Laufleistung von 5.800 km auf. Das Mindestgebot setzte der Beklagte auf 1,00 Euro.

Um 17:07:53 bot der Kläger für den Porsche einen Betrag von 5,0 Euro.

Um 17:08:54 beendete der Beklagte durch Ausfüllen und Absenden des von eBay zur Verfügung gestellten Formulars „für das vorzeitige Beenden von Angeboten*“ seine Auktion vorzeitig ohne Angabe von Gründen. Hierdurch wurden alle bis dato abgegebenengebote gelöscht. Die Auktion lief demnach knapp 8 Minuten.

Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt mit seinem Gebot von 5,50 Euro Höchstbietender.

*In §10 Nr.1 der eBay AGB heißt es:

[…] Bei Ablauf der Auktion oder  bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen dem Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn, der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. […]

Mit e-Mail vom 12.08.08 bot der Kläger dem Beklagten die Überweisung des Betrages iHv 5,50 EUR an und forderte ihn gleichzeitig unter Fristsetzung von zwei Wochen auf, ihm mitzuteilen wann und wo er den Porsche abholen könne.

Der Beklagte erklärte nach Fristablauf schriftlich, dass ein Kaufvertrag nicht zustande gekommen sei. Weiterhin erklärte er die Anfechtung.

Der Kläger wollte mit seiner Klage unter anderem einen Schadensersatz iHv 75.000,00 EUR geltend machen.

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Wer ist denn nun der ebay-Verkäufer PDF Drucken
Montag, den 22. Juni 2009 um 14:27 Uhr

Bundesgerichtshof - Urteil vom 11.03.2009 - I ZR 114/06

Sachverhalt [gekürzt]:

Die Klägerin zu )1 ist Inhaberin der Marke „Cartier“, die Klägerin zu 2) ist Händlerin für Cartier-Schmuck. Bei den hier relevanten Schmuckstücken handelte es sich um ein Halsband auf welchem Panther umlaufend abgebildet sind, der Rand besteht aus einer erhabenen Borte.

Vom 11. bis zum 18. Juni 2003 wurde unter dem ebay-Mitgliedsnamen "S...." (der ebay-Mitgliedsname des Beklagten) unter der Überschrift „SSSuper ... Tolle ... Halzband (Cartier Art)“ ein solches Halsband zum Mindestgebot von 30 € angeboten. Weiter beschrieben wurde das Halsband: [...] Halzband, Art Cartier ... Mit kl. Pantere, tupische simwol fon Cartier Haus [...].

Die Klägerinnen sahen hierin eine Verletzung ihrer Marke „Cartier“, eine Urheberrechtsverletzung sowie einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Sie nahmen den Beklagten auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht in Anspruch.

Der Beklagte war der Ansicht, er sei nicht verantwortlich, da seine Ehefrau sein Mitgliedskonto bei eBay ohne sein Wissen zum Verkauf des Halsbandes nutzte.

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Flugzeug "verschenkt" PDF Drucken
Montag, den 22. Juni 2009 um 16:02 Uhr

Landgericht Berlin - 15.05.2007 - 31 O 270/05

Anders als im "Porsche-Fall" (siehe oben) wurde hier entschieden. Dem Kläger wurde der Schadensersatz zugesprochen...

... denn hier wurde § 242 BGB nicht in Betracht gezogen:

Der Verkäufer stellte - erst nachdem er das Flugzeug bei ebay zur Auktion einstellte - fest, dass die Triebwerke seiner Cessna doch zu reparieren waren. Mithin wollte er das Flugzeuig nun doch nicht mehr versteigern.

In seinem ebay-Account klickte er die Option "den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen und das Angebot beenden". Zu spät stellte der Verkäufer fest, dass er sich "verklickt" hatte. Ursprünglich wollte er die Option "alle Gebote streichen und das Angebot vorzeitig beenden" anklicken.

Der Höchstbietende erhielt daraufhin die Nachricht, dass er das Flugzeug zu einem Preis von 26.560,00 EUR ersteigert habe. Der Verkäufer widerrief gegenüber dem Käufer seine Willenserklärung, worauf hin der Käufer auf Übereignung, bzw. hilfsweise auf Schadensersatz iHv 17.440,00 EUR klagte.

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