Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie zunächst einmal versuchen, Ruhe zu bewahren. Der erste Weg nach Erhalt einer Kündigung sollte der zu Ihrer Agentur für Arbeit sein. Nehmen Sie Ihre Kündigung und teilen Sie dort die Sachlage mit. Als nächsten Schritt empfehlen wir den Weg zum Rechtsanwalt. Wichtig ist ins Besondere, dass Sie sich nicht zu viel Zeit lassen dürfen, bis Sie rechtliche Schritte unternehmen. Vom Zeitpunkt des Erhalts der Kündigung bleiben Ihnen lediglich 3 Wochen bis zur Klage (Präklusion). Wurde bis dahin keine Klage eingereicht, ist die Kündigung wirksam, das bedeutet, Sie haben keinen Arbeitsplatz mehr! Eine Kündigung darf - wie bereits oben dargestellt - nicht leichtfertig hingenommen werden; ebenso wenig darf eine solche leichtfertig ausgesprochen werden! Zunächst einmal stellen sich viele Fragen, welche es zu beantworten gilt: - Handelt es sich um eine außerordentliche (ggf. fristlose) oder um eine ordentliche Kündigung? - Wurde eine betriebsbdedingte, personenbedingte oder eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen? - Ist für Ihren Betrieb das Kündigungsschutzgesetz überhaupt anwendbar? - Hat Ihr Betrieb einen Betriebsrat oder eine Personalvertretung? - Wurde dieser gehört, hatte sich dieser geäußert? - Wie viele Jahre waren Sie für den Bertrieb tätig? - Welche Vorkommnisse gab es während des Arbeitsverhältnisses? Wie Sie anhand dieser Fragen sehen, ist eine Kündigung und der damit zusammenhängende Rechtsfall nicht "schnell" geprüft. In einem Rechtsstreit bzgl. einer Kündigung kommt es auf viele unterschiedliche Faktoren an, welche letztlich den Ausgang des Verfahrens beeinflussen und damit die Wirksamkeit oder die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen. |