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Und nochmal Abzocke der gesteigerten Art PDF Drucken
Mittwoch, den 16. Mai 2012 um 00:00 Uhr

Liebe Leser,

es nimmt offensichtlich kein Ende und die Betrüger werden immer dreister.

Eine Mandantin erhielt einen Anruf einer Frau Melissa Anders aus Köln (0221 - 8682600) mit der Nachricht, man habe einen Betrag iHv 718,80 EUR zu zahlen, weil man angeblich an einem Gewinnspiel teilgenommen und dieses nicht rechtzeitig gekündigt habe. Die Dame sei von der Verwaltungszentrale für Datenschutz und möchte helfen [aha !!!!]

Sämtliche Daten (Name, Vorname und Bankverbindung) waren bekannt und sollten abgeglichen werden. [So suggerieren die "Abzocker" beim Verbraucher, dass tatsächlich Geld abgebucht werden könnte].

Nach Rückfrage der Mandantin, um welches Gewinnspiel es sich handele, konnte dies die Damen freilich nicht beantworten.

Nach Mitteilung der Mandantin, dass man ggf. einen Anwalt einschalten wolle, entgegnete diese, dass deren 12-jähriger Sohn [geschäftsunfähig] einen solchen Vertrag auch abgeschlossen hatte und die Anwälte nichts tun konnten [extrem tiefbegabte Antwort].

Allerdings bestünde die Möglichkeit, bei Abschluss eines Zeitungsabonnement bei der "Firma Franklin Marketing", sich vom Vertrag lösen zu können. Dies würde lediglich 49,00 EUR / Halbjahr kosten und danach würden alle Daten - die irgendwo im Umlauf sind - gelöscht [Was die Dame so alles kann???].

Um das Zeitungsabo abzuschließen, würde eine andere Person innerhalb der nächsten Minuten anrufen. Dies geschah dann auch mit der Nummer aus Frankfurt 069 - 25845612 unter der Firma Franklin Marketing.

Nachdem die Mandantin sagte, man werde einen Anwalt konsultieren, legte die Person sofort auf.

Kommentar:

Weder am Telefon, noch im Internet sollte man seine Bankverbindung angeben, am besten auch nicht Namen oder sonstige Daten sofern man die Person am anderen Ende nicht kennt. Auf Diskussionen sollte man sich grundsätzlich gar nicht einlassen. Mein Rat an alle:

Teilen Sie dem Anrufer mit, er möge Ihnen alles schriftlich zukommen lassen. Wenn dies abgelehnt wird, ist es auch nicht seriös. Letztlich sollten Sie sich immer Namen, Firma, Grund und Nummer des Anrufes geben lassen.

Wenn Sie nicht sicher sind, wer am anderen Ende der Leitung ist, legen Sie einfach auf!!! Weniger haben diese Abzocker nicht verdient, eher mehr!!!

Übrigens: Wenn Sie ungewoillte Anrufe auf Ihr Mobiltelefon erhalten, können Sie Ihren Provider beauftragen, alle Anrufer, die mit unterdrückter Nummer anrufen, sperren zu lassen, bzw. erhalten diese Anrufer dann eine Nachricht, dass nur "angezeigte Anrufe" angenommen werden.

 
130 % - Regel gelockert? PDF Drucken
Montag, den 14. Mai 2012 um 09:12 Uhr

LG Aurich - 17.02.2012 - 1 S 206/11

Die 130 %-Grenze wird "aufgeweicht".

Das Landgericht Aurich hat durch Urteil vom 17.02.2012 (1 S 206/11) entschieden, dass eine fachgerechte Reparatur auch dann vorliegen kann, wenn die tatsächlichen Reparaturkosten wesentlich geringer ausfallen, als sie durch ein Sachverständigengutachten ermittelt wurden.

Nach Ansicht des Gerichts ist es auch nicht zu beanstanden, dass die reparaturausführende Firma ihre Stundenverrechnungssätze nicht offengelegt hat, denn es darf nicht zum Nachteil des Geschädigten gehen, wenn er einen für ihn günstigeren Pauschalpreis aushandelt.

Letztlich ist das besondere Instandsetzungsinteresse zu prüfen. Weiterhin ist eine alternative Ersatzbeschaffunfsmöglichkeit zu prüfen. Ist diese ggf. unzureichend, weil das Fahrzeug kaum noch im Handel sondern nur privat zu erhalten ist? Als Argument der Pauschalierung kann auch gelten, dass man entgegen der Vorstellung des Gutachters, das Fahrzeug mit gebrauchten Teilen wieder instandgesetzt hat und ggf. weniger Teile ausgetauscht - sondern repariert - hat.

Mit dieser Argumentation soll dargestellt werden, dass auch diese vorgenommene Reparatur wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll war.

 
Neue Abzockmasche per Mail PDF Drucken
Montag, den 14. Mai 2012 um 08:39 Uhr

Liebe Leser,

wieder einmal versuchen Betrüger an Ihr Geld zu kommen, bzw. schädliche Software auf Ihre Rechner zu laden.

Man erhält hierzu eine wie folgt oder ähnlich gestaltete Mail mit Mailanhang!

 

Vereehrte(r) Kunde/Kundin.

Ihr Mitgliedskonto wurde aktiviert.

829,59 Euro Jahresbeitrag ist ab sofort zu erstatten.

Die Bezahlung wird innerhalb 2 Tagen abgebucht.

Sie werden in Kürze angerufen und ein Lieferzeitpunkt wird ausgemacht.

Bezahleinzelheiten und Widerruf Hinweise finden Sie im zugefügten Ordner.


Es folgt die Adresse einer GmbH inkl. der vollständigen Adressdaten und der Nennung von Gesellschaftssitz, Umsatzsteueridentifizierungsnummer, einschließlich des Namens des Geschäftsführers.

 

Die Mails sind meist ähnlich gestaltet. Mit dem Mailanhang wird offensichtlich versucht, mittels Trojaner, Vornamen, Namen und Mailadressen auszuspionieren. Nähere Infos hierüber erhalten sie auch unter:

http://www.spam-info.de/achtung-angebliche-ixxen-gmbh-verschickt-zahlreiche-spam-mails-mit-bestellbestaetigung/2012-05-03/

 

Sollten Sie solche oder ähnliche Mails erhalten, könne wir nur raten, diese umgehend zu löschen und den Anhang nicht zu öffnen. Sie können die Mails nat. auch an die Verbraucherzentrale weiterleiten oder bei der nächsten Polizeidienststelle Strafanzeige stellen. Ggf. sind die Betrüger zu ermitteln.

 
Thema: Berufsunfähigkeitsversicherung PDF Drucken
Donnerstag, den 01. Dezember 2011 um 12:08 Uhr

Die "Falle" Berufsunfähigkeitsversicherung.

Immer häufiger werden Berufsunfähigkeitsversicherungen (kurz: BU) im Leistungsfall durch die Versicherer gekündigt, angefochten oder der Rücktritt hierzu erklärt.

Aus diesem Grund sahen wir uns veranlasst, einen Beitrag hierzu zu verfassen.

Berufsunfähigkeit liegt vor,

wenn der Versicherte auf Grund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalles, welche ärztlich nachgewiesen werden können, vorraussichtlich ununterbrochen nicht in der Lage ist, seinem zuletzt ausgübten Beruf nachzugehen. In diesem Zeitraum darf der Versicherte auch keine andere Tätigkeit ausüben, die auf Grund seiner Ausbildung ausgeübt werden kann und der bisherigen Lebensstellung entspricht. Wie lange er "ununterbrochen" nicht in der Lage sein muss, hängt von der Versicherung ab.

Wenn dies nachgewiesen ist,

muss der Versicherte die Leistung aus der BU beantragen. Hierzu muss meist ein Leistungsantrag gestellt werden. Im Rahmen dieses Leistungsantrages prüft der Versicherer zunächst ob eine Berufsunfähigkeit tatsächlich vorliegt. Weiterhin prüft der Versicherer, ob im Zeitraum von 5 Jahren vor Abschluss des Vertrages eine Krankheit oder ein medizinischer Vorfall vorlag, welche bei Vertragsschluss nicht angegeben wurden (Gesundheitsprüfung).

Sollten wahrheitswidrig Angaben verschwiegen worden sein,

wird der Versicherte die Anfechtung des BU-Vertrages erhalten. Gleichzeitig wird der Vertrag gekündigt, hilfsweise wird vom Vertrag zurück getreten.

Hintergrund ist, dass der Versicherte bei Anragstellung verpflichtet ist, seine "Krankengeschichte" der letzten 5 Jahre kundzutun. Wurde hier "etwas vergessen", kann dies ganz schnell zum Verhängnis werden, da nicht nur nicht die Leistung verweigert wird, sondern auch die jahrelang geleisteten Beiträge "futsch" sind.

Weiterlesen...
 
Mindesthaltbarkeitsdatum PDF Drucken
Dienstag, den 18. Oktober 2011 um 11:33 Uhr

Werden wir hierauf bald verzichten müssen?

In der Presse ist bereits zu hören, dass das "missverständliche" Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) auf unseren Verpackungen verschwinden - ggf. ausgewechselt werden - soll.

Zunächst stellt sich mE überhaupt die Frage, warum der Begriff MHD missverständlich ist. Freilich ist es wichtig, den Verbraucher im Allgemeinen zu schützen. Dies wird auch vom deutschen Gesetzgeber im Rahmen der Umsetzung diverser europäischer Verbraucherschutzrichtlinien so eingehalten. Doch wie weit muss, darf und kann der Schutz gehen? Sind die Bürger noch mündig?

Das MHD soll anzeigen, bis zu welchem Datum ein Lebensmittel (bei Einhaltung der angegebenen Lagerung) mindestens verzehrt werden kann, ohne dass das Lebensmittel unter Qualitäts- oder Geschmackseinbußen leidet. Freilich weißt das Datum auch daraufhin, dass das Lebensmittel ohne gesundheitliche Bedenken verzehrt werden kann.

Die Lebensmittelhersteller drücken somit mit diesem Datum aus, dass ab diesem Zeitpunkt Veränderungen der Aromen, der Konsistenz oder des Geschmacks auftreten könnten. Sicher ist dies freilich nicht.

Wie nun das Wort schon sagt, ist dies eine Mindestangabe, demnach können Lebensmittel natürlich auch noch danach verzehrt werden und sie können danach auch noch genauso gut schmecken.

Dem Verbraucher wird demnach unterstellt, er kenne das Wort "mindestens" nicht. Denn die Annahme, man werfe noch ungeöffnete Lebensmittel nur deshalb weg, weil sie vielleicht nicht mehr gut sein könnten, ist fragwürdig. Gerade weil es sich um eine "Mindest-Angabe" handelt, wird eher nicht so verfahren.

Es dürfte auch keine Rolle spielen, dass es sich um ein "Haltbarkeitsdatum" handelt, da auch dieser Begriff wiederum nur in Verbindung mit dem Wort "Mindest" gesehen werden kann. Es heißt schließlich nicht "lediglich haltbar bis", sondern "mindestens haltbar bis". Ergo: Es hält bis hierhin auf jeden Fall, aber in den meisten Fällen eben doch weitaus länger.

Und gerade wegen dieser Begrifflichkeit und dem Sinn und Zweck der sich hieraus ergibt, kann nicht nachvollzogen werden, warum der Begriff - der uns nun seit Jahrzehnten begleitet - urplötzlich falsch und insbsondere missverständlich sein soll.

Man sollte "dem Verbraucher" doch etwas mehr Intelligenz, Eigenverantwortung und Sprachverständnis zutrauen können und dürfen...

 
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